Verpackungs­gesetz

Zum 01.07.2022 ändert sich das Verpackungsgesetz, es werden Gebühren verlangt.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen.
Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.

Verpackungsregister LUCID

Egal, welche Verpackung ein Unternehmen mit seinen Waren in Verkehr bringt, es muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Neue Prüfpflichten

Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren.

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